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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18 NZB (https://dejure.org/2020,75563)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.01.2020 - L 11 AL 149/18 NZB (https://dejure.org/2020,75563)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - L 11 AL 149/18 NZB (https://dejure.org/2020,75563)
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  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Eine Divergenz iSd § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt nämlich nur vor, wenn ein abstrakter Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung mit einem Rechtssatz in einer Entscheidung der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Gerichte nicht übereinstimmt und der angefochtenen Entscheidung tragend zugrunde liegt (vgl BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B -, Rn 14; Leitherer, aaO, § 160 Rn 13).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz (BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B -, Rn 14; Leitherer, aaO, § 160 Rn 13 - jeweils zur Divergenz iSd § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Es ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass eine Beauftragung der Beklagten mit dem Einzug von Forderungen der SGB II-Leistungsträger nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage nicht zulässig war (vgl BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R -, BSGE 108, 229-235, SozR 4-4200 § 44b Nr. 3; vgl nach geltender Rechtslage nunmehr die Ermächtigung in § 44b Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II) und das nach geltender Rechtslage eine Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung notwendig ist (BSG, Urteil vom 14. Februar 2018 - B 14 AS 12/17 R -, BSGE 125, 137-146, SozR 4-4200 § 44c Nr. 1), sodass sich im Fall der Klägerin nur noch Fragen der Rechtsanwendung im Einzelfall stellen.
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Soweit aktuell noch Fragen des Rechtsschutzes in Verfahren des Forderungseinzuges durch die Bundesagentur für Arbeit (etwa ob und inwieweit die Rechtswidrigkeit der Grundentscheidung geltend gemacht werden kann), diskutiert werden (vgl Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2017 - L 9 AL 7/16 - und die anhängige Revision beim Bundessozialgericht - B 14 AS 28/19 R -), berührt das die vorliegende Fallkonstellation nicht, weil es nicht um den Einzug noch ausstehender Beträge geht.
  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Es ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass eine Beauftragung der Beklagten mit dem Einzug von Forderungen der SGB II-Leistungsträger nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage nicht zulässig war (vgl BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R -, BSGE 108, 229-235, SozR 4-4200 § 44b Nr. 3; vgl nach geltender Rechtslage nunmehr die Ermächtigung in § 44b Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II) und das nach geltender Rechtslage eine Übertragungsentscheidung der Trägerversammlung notwendig ist (BSG, Urteil vom 14. Februar 2018 - B 14 AS 12/17 R -, BSGE 125, 137-146, SozR 4-4200 § 44c Nr. 1), sodass sich im Fall der Klägerin nur noch Fragen der Rechtsanwendung im Einzelfall stellen.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Steht die Rechtsfrage dagegen praktisch außer Zweifel oder ist sie bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B

    Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender - Selbst- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Steht die Rechtsfrage dagegen praktisch außer Zweifel oder ist sie bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 AL 7/16

    Anspruch auf laufende ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Soweit aktuell noch Fragen des Rechtsschutzes in Verfahren des Forderungseinzuges durch die Bundesagentur für Arbeit (etwa ob und inwieweit die Rechtswidrigkeit der Grundentscheidung geltend gemacht werden kann), diskutiert werden (vgl Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2017 - L 9 AL 7/16 - und die anhängige Revision beim Bundessozialgericht - B 14 AS 28/19 R -), berührt das die vorliegende Fallkonstellation nicht, weil es nicht um den Einzug noch ausstehender Beträge geht.
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Soweit die Klägerin geltend macht (vgl zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346), dass die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 9. August 2018 nicht rechtzeitig erfolgt und ein Terminverlegungsantrag von ihrem ehemaligen Prozessbevollmächtigten gestellt worden sei, entspricht das nicht der Aktenlage.
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Soweit die Klägerin geltend macht (vgl zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346), dass die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 9. August 2018 nicht rechtzeitig erfolgt und ein Terminverlegungsantrag von ihrem ehemaligen Prozessbevollmächtigten gestellt worden sei, entspricht das nicht der Aktenlage.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 11 AS 562/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2020 - L 11 AL 149/18
    Der Vortrag des ehemaligen Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit Schreiben vom 9. August 2017, wonach die Klägerin an die Beklagte bislang einen Betrag von 855, 00 Euro gezahlt haben will, entbehrt jeder Sachgrundlage und ist damit nicht maßgeblich (vgl zur Nichtbeachtlichkeit offensichtlich überhöhter Beträge bei der Prüfung des Wertes des Beschwerdegegenstandes: Beschluss des erkennenden Senats vom 7. Januar 2020 - L 11 AS 562/19 B ER - mwN zur ständigen Rechtsprechung des Senats).
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